Fördermittel für Sanierung und Innenausbau helfen Eigentümern, Vermietern und Immobilieninvestoren dabei, die Kosten für Sanierungen, Renovierungen und energetische Modernisierungen deutlich zu senken. Egal ob Hauskauf, Verkaufsvorbereitung oder Modernisierung – der Staat unterstützt viele Maßnahmen mit Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten und steuerlichen Vorteilen.
Wer hat Anspruch auf Förderungen?- Selbstnutzende Eigentümer: Erhalten die höchsten direkten Zuschüsse für Sanierungen und spezielle Boni bei geringerem Einkommen.
- Vermieter & private Investoren: Profitieren vor allem von extremen steuerlichen Abschreibungen (AfA) und zinsgünstigen Krediten.
- Familien & Alleinerziehende: Werden gezielt beim erstmaligen Kauf oder Neubau von klimafreundlichem Wohnraum gefördert.
- Mieter: Können über die jährliche Nebenkostenabrechnung anteilige Handwerkerleistungen (z. B. Wartungsarbeiten) direkt steuerlich geltend machen. [1, 2, 3, 4, 5, 6]
Die wichtigsten Förderungen im Überblick
1. Förderungen für Hauskäufer & Familien
KfW 300 – Wohneigentum für Familien:
Zinsgünstiger Förderkredit für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Gefördert wird der klimafreundliche Neubau oder Erstkauf (EH40-Standard). Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt, um gezielt mittlere Einkommen zu entlasten.
KfW 308 – „Jung kauft Alt“:
Spezielle Kredite für den Kauf von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien durch junge Familien. Der Fokus liegt auf dem Erwerb älterer Häuser, die anschließend energetisch auf Vordermann gebracht werden.
KfW 124 – Das Standard-Wohneigentumsprogramm:
Unabhängig von Einkommen oder Energiestandards erhält jeder Selbstnutzer bis zu 100.000 € Kredit zu vergünstigten Konditionen für den Kauf oder Bau eines Eigenheims.
2. Förderungen bei der Beauftragung von Handwerkern
Der klassische Handwerkerbonus (§ 35a EStG):
Für reguläre Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt zieht das Finanzamt 20 % der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt von der Steuerschuld ab. Der Maximalabzug liegt bei 1.200 € pro Jahr (entspricht 6.000 € Arbeitskosten). Wichtig: Keine Barzahlung, nur Überweisung!
BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM):
Zuschüsse für energetische Sanierungen wie Dämmung von Wänden/Dach oder den Austausch von Fenstern. Achtung: Nach den harten KfW/BAFA-Änderungen im Juli 2026 gilt hier eine strikte dreijährige Sperrfrist bei Einzelmaßnahmen!
Heizungsförderung (KfW 458):
Zuschuss von bis zu 70 % (maximal 80 % bei niedrigem Einkommen dank Familien- und Geschwindigkeitsbonus) für den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen. Seit August 2024 sind hierfür auch Vermieter voll antragsberechtigt.
3. Förderungen für Vermieter & aktuellen Wohnungsbau
Die 5 % degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG):
Eingeführt durch das Wachstumschancengesetz, ermöglicht diese Regelung Vermietern, im ersten Jahr 5 % der Herstellungskosten eines neu gebauten oder neu gekauften Wohngebäudes steuerlich abzuschreiben. Dies gilt für Projekte mit Baubeginn bis September 2029.
KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau:
Extrem zinsgünstige Darlehen (Konditionen beginnen je nach Effizienzhaus-Standard oft weit unter Marktpreis) für den Bau oder Ersterwerb von EH40-Häusern ohne fossile Heizsysteme.
- Quelle & Details: KfW-Zinskonditionen-Vergleich bei Capitalo. [1, 2]
Kombinations-Turbo mit § 7b EStG:
Im nachhaltigen Wohnungsbau können Vermieter die degressive AfA mit der Sonderabschreibung für bezahlbaren Mietwohnungsbau kombinieren, wodurch im ersten Jahr bis zu 10 % Abschreibung erzielt werden können.
- Quelle & Details: Steuer-Update von FT Immobilien 24. [1]
4. Förderungen für Immobilienverkäufer
Wertsteigernde Modernisierungsumlage vor Verkauf:
Zwar gibt es keine direkten staatlichen „Verkaufszuschüsse“, aber Verkäufer können staatliche KfW-Kredite zur Sanierung nutzen, um den Immobilienwert legal anzuheben. Die professionellen Handwerkerrechnungen mindern bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist direkt den zu versteuernden Gewinn.
- Quelle & Details: Erhaltungsaufwand-Leitfaden im immocloud-Magazin. [1]
Fazit: Fördermittel für Sanierung und Innenausbau können die Kosten eines Projekts deutlich senken. Vor Beginn der Arbeiten lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der aktuellen Zuschüsse und Kreditprogramme.
Siehe Fix & Flip. oder unseren neuen
Ratgeber.